Kompendium der Bundestagswahl (Teil 1): Das Parteiprogramm der FDP (Teil 5)

Wahl… Oh… Unbehagen 5

Weiter geht es mit unserer Besprechung des Parteiprogramms der FDP, zur Bundestagswahl des Jahres 2017. Heute geht es mit den Themenbereichen Krankenkassen, Pfelege, Drogen und Gesundheit, Ehe für alle, Presse- und Meinungsfreiheit, „Fake-News“ und „Modernisierung der Demokratie“  weiter. Bald geht es weiter.

Das vollständige Programm, zum mitlesen, gibt es hier

Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4

Podcast herunterladen

4 Gedanken zu „Kompendium der Bundestagswahl (Teil 1): Das Parteiprogramm der FDP (Teil 5)

  1. Zum Thema Sterbehilfe: ich denke mir auch immer, wenn man sagt, dass jeder Mensch das Recht zu leben hat, dann sollte er doch auch das Recht haben dieses Leben zu beenden wann und vor allem wie er es will. Den Leuten die dabei helfen möchten Steine in den Weg zu legen halte ich auch für grundsätzlich falsch. Außerdem wer sich umbringen möchte der findet einen Weg. Durch verpflichtetende Beratung könnte man aber vielleicht den einen oder anderen Selbstmord verhindern.
    Problematisch ist es nur auf der Seite der Ärzte. Zum einen weil man den Beruf ja eigentlich ausübt um Leben zu retten nicht um sie zu beenden. Und zum anderen machen sie sich dadurch ja sehr angreifbar. Viele Verwandte würden dem Wunsch des Sterbenden wahrscheinlich nicht zustimmen. Da bräuchte es zum einen rechtliche Sicherheit und zum anderen auch den Schutz vor einer negativen Öffentlichkeit.

  2. Meine Meinung ist hier radikal-liberal: Wer sterben will, wird seine Gründe haben, und der Tod ist nichts Schlimmes. Also lasst alle sterben, die sterben wollen; so unproblematisch, wie es geht, ohne irgendwelche Bedingungen.
    Das wäre bei weitem besser, als dass man sich vor Züge wirft oder was auch immer, denn dann werden immer wieder andere traumatisiert (Zugfahrer oder Leute, die die Leichen finden etc.).
    Jede Liberalisierung der Sterbehilfe ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das Ziel muss sein, dass man zum Arzt gehen und um den Tod bitten kann, finde ich, denn in der Tat hat jeder das Recht auf sein Leben und seinen Tod und viele begehen deshalb keinen Selbstmord, weil so viele Möglichkeiten einfach schmerzhaft sind oder mittlerweile gar nicht mehr wirklich umzusetzen sind (Medikamentenüberdosis mit einfach in der Apotheke zu erwerbenden Medikamenten).

    Man darf natürlich keinen Arzt dazu zwingen, Sterbehilfe zu leisten, wenn er es nicht will, aber ich bin sicher, dass es genug gibt, die einen anderen Berufsethos haben, als du anführst und der nicht nur für Ärzte gilt: Nicht Leben zu retten, ist das Ziel, sondern Menschen zu helfen. Wenn die Hilfe eben Sterbehilfe ist, wäre das dann das, was man mit dieser Einstellung tun wollen würde. Dass eine rechtliche Absicherung notwendig ist, steht natürlich auch außer Frage.

Schreibe einen Kommentar zu Luigi Mario Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert